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Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle Angebote, Kauf-, Werkverträge und sonstige Leistungen. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbestimmungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich durch uns bestätigt wird. Soweit in der jeweils gültigen Preisliste bzw. in Sonderangeboten unserer Fa. Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen enthalten sind, gehen diese den entsprechenden, nachfolgenden Bedingungen vor, sofern bei Vertragsabschluß ausdrücklich auf solche Preislisten oder / und Sonderangebote
Bezug genommen wird. Alle übrigen nachstehend angeführten Bedingungen behalten ihre Gültigkeit. Es kommt österreichisches Recht zur Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bedingungen treten jene gesetzlichen Bestimmungen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bedingungen am nächsten kommen.
Angebote / Aufträge
Unsere Angebote sind freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Kosten für die Erstattung eines Kostenvoranschlages werden dem Auftraggeber berechnet. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Auftraggebers an. Bestellungen werden mit Zugang unserer Auftragsbestätigung oder des Lieferscheines verbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen von Bestätigungen sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestellten Menge. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir sie schriftlich als Festpreise zusagen, sonst kommen die am Tag der Lieferung nach unserer Preisliste gültigen Preise zur Berechnung.
Lieferung / Leistung
Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Erfüllungsort (Leistungsort) ist der Versandort, auch bei Lieferung „frei Bestimmungsort“. Der Käufer hat für die Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lieferort zu sorgen. Kommt der Käufer dieser Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, sind wir berechtigt, die Ware dort abzuladen. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Lieferung unserer Vorlieferanten. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt die Erfüllung der vom Käufer bis dahin zu erbringenden Vertragspflichten voraus. Arbeitskämpfe, unvorhergesehene Ereignisse, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht und verlängern die Lieferfrist sinngemäß. Die vorgenannten Umstände verlängern auch dann die Lieferfrist bzw. befreien uns von der Lieferfrist, wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten. Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche auf verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.
Versandkosten
Die Wahl des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten. Bei Zustellung durch Bahn, Post und Frachtführer trägt der Käufer die Versandkosten ab Erfüllungsort, ausgenommen besondere Vereinbarungen. Ist Lieferung „frei Bestimmungsort“ vereinbart, sind Frachtkosten vom Käufer zu tragen. Ab einem Nettowarenwert von € 1000,-- exkl. Mwst. erfolgt die Lieferung innerhalb Österreichs frachtfrei, unabgeladen. Bei einem Nettowarenwert unter € 1000,-- exkl. Mwst. wird ein Versandkostenzuschlag in Höhe der tatsächlichen Versandkosten zzgl. 20% berechnet. Für Zubehörlieferungen (Leisten, Unterlagsmaterial, Kleber, Spachtelmasse, Öl, Seife, etc.) wird generell ein Versandkostenzuschlag in Höhe der tatsächlichen Versandkosten zzgl. 20% berechnet.
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn der Lieferer die Versandkosten übernommen hat. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die der Lieferer nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Offensichtliche Beschädigungen oder Fehlmengen sind vom Käufer sofort bei Lieferung auf dem Lieferschein oder Frachtbrief zu vermerken und vom Auslieferer schriftlich zu bestätigen.
Mängelrüge / Gewährleistung
Die Produkte werden mit den bei Normalgebrauch vorauszusetzenden Eigenschaften geliefert. Ist unser Vertragspartner ein Unternehmer im Sinne des KSchG, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. Offensichtliche Beschädigungen und Fehlmengen sind bei sonstigem Verlust des Anspruches binnen 5 Werktagen schriftlich zu melden. Wird ein Mangel zu einem späteren Zeitpunkt offensichtlich, jedoch noch vor Ablauf der Gewährleistungsfrist, so hat ihn der Käufer binnen 5 Werktagen schriftlich zu melden. Uns ist Gelegenheit zu geben, den Mangel an Ort und Stelle festzustellen. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf bei Verlust des
Gewährleistungsanspruches an den bemängelten Waren nichts geändert werden. Geringfügige Abweichungen, insbesondere hinsichtlich der Oberflächenbeschaffenheit und der Farbtöne, sind im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen zulässig. Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Ware. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung besteht nicht. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Zahlung
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung sofort nach Rechnungsdatum bzw. Lieferung ohne Abzug fällig. Die Zahlung gilt erst dann als eingegangen, wenn wir über den Rechnungsbetrag verfügen können. Für Erstgeschäfte behalten wir uns die Lieferung gegen Vorauskasse vor. Wir sind nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Kommt der Käufer mit Teilzahlungen in Verzug, so wird unsere Gesamtforderung sofort zur Zahlung fällig. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger, vom Lieferer nicht anerkannter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins sind Verzugszinsen in Höhe von 5% über der jeweils geltenden Nationalbankrate zu bezahlen, ohne dass es einer förmlichen Inverzugsetzung bedarf. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, werden alle unsere Forderungen, auch die gestundeten, sofort zur Zahlung fällig. Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten sind vom Käufer zu ersetzen.
Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns erfüllt hat. Be- und Verarbeitung erfolgen für uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbes nach den Bestimmungen des ABGB. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Käufer darf unser Eigentum nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen, und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderung aus einer Weiterveräußerung gemäß den folgenden Absätzen auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung und ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung der Vorbehaltsware sind wir unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Retouren
Bestellte oder gelieferte Ware wird nur nach Zustimmung der Geschäftsführung unter Berechnung einer Stornogebühr von 25% zurückgenommen und muss unbeschädigt in ganzen Verpackungseinheiten franko Erfüllungsort übergeben werden. Eine Rücknahme von Aktions- und Sonderartikeln, Sonderanfertigungen und Exotenhölzern ist ausgeschlossen.
Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Klagenfurt. Gerichtsstand ist Klagenfurt. Es gilt österreichisches Recht.
Teilnichtigkeit
Wird eine Bestimmung dieser AGB für nichtig oder rechtsunwirksam erklärt, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind so auszulegen, wie wenn der Vertrag ohne die ungültigen Bestimmung abgeschlossen worden wäre. Das gleiche gilt für Vertragslücken. Jegliche Kontroversen im Hinblick auf die Erfüllung dieses Vertrages berechtigen den Käufer nicht dazu, fällige Zahlungen auszusetzen oder zu verzögern.
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